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Koffer mit Bargeld sind auch dann anmeldepflichtig, wenn sie die Transitzone eines europäischen Flughafens nicht verlassen.

Ein Geldtransport bei einer Einreise in die EU muss ab einer Höhe von 10.

000 Euro angemeldet werden. Eine Einreise in die EU liegt vor, sobald man das Hoheitsgebiet der europäischen Union betritt, wozu auch die Transitzonen der europäischen Flughäfen gehören. Wer also auf der Durchreise eine solche Transitzone betritt, um in ein anderes Flugzeug umzusteigen, muss den Geldtransport anmelden, auch wenn die Transitzone des Flughafens nicht verlassen wird.
 
EuGH, Urteil EuGH C 17 16 vom 30.11.-0001
Normen: EG 1889/2005
[bns]
 
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