Körperschaften des öffentlichen Rechts dürfen Aufträge an von ihnen gehaltene Unternehmen nur vergeben, wenn diese vollständig ihrer Kontrolle unterstehen.
Eine Gewährleistungssicherheit muss umgehend zurückgegeben werden, sofern hierfür eine Bürgschaft als Austauschsicherheit entgegen genommen worden ist.
Ein Unternehmen verhält sich grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn es Kunden eines Konkurrenten gezielt abwirbt. Auch vorbereitete Kündigungsschreiben sind grundsätzlich zulässig.
Betreiber von Internet-Auktionsplattformen sind verpflichtet, wirksam gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen und Wiederholungen technisch zu begegnen.